Allgemeine Geschäftsbedingungen für Individualreisende

  1. Geltungsbereich
    • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
    • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs.1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
    • Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
    • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel ist es freigestellt, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
    • Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    • Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
    • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
    • Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
    • Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
    • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  1. Stornierung durch den Kunden (i.e. Abbestellung, Nichtinanspruchnahme) der Leistungen des Hotels/Restaurants
    • ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
    • Eine kostenfreie Stornierung eines Hotelzimmers ist möglich:
      • von 1 Übernachtung bis um 12:00 2 Tage vor Anreise,
      • ab 2 Übernachtungen bis um 12:00 5 Tage vor Anreise,
      • für Reservierungen, die einen Freitag, Samstag oder Feiertag einschließen bis um 12 Uhr 5 Tage vor Anreise.
    • Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
    • Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
    • Eine kostenfreie Stornierung einer Restaurantreservierung (Halbpension oder a la carte) ist bis um 12:00 am Vortag möglich.
    • Dem Hotel / Restaurant steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist im Falle einer verspäteten Stornierung einer Restaurantreservierung verpflichtet, mindestens 15,00 Euro pro Person Stornierungskosten als Handlings- & Aufwandspauschale zu zahlen. Bei Nichterscheinen und Ausbleiben einer Stornierung werden 30,00 Euro pro Person Stornierungskosten erhoben. Als Berechnungsgrundlage gilt jeweils die gebuchte Personenzahl. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. Rücktritt des Hotels
    • Sofern ein kostenfreies Stornierungsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    • Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 3 Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    • Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
      • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
      • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden.
      • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
      • ein Verstoß gegen oben Klausel 1 Nr. 2 vorliegt.
    • Bei berichtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
    • Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. abbrechen.
    • Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2, 3 und 5 ein Schadensersatzanspruch vom Hotel gegen den Kunden entstehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren.
  1. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
    • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  1. Haftung des Hotels
    • Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    • Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht gemäß § 703 BGB. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
    • Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht, etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.
    • Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
    • Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
  1. Internetnutzung
    • Internetnutzung und Begriffe
      • Das Hotel stellt seinen Gästen kostenlos über ein W-LAN-Netzwerk einen Internetzugang bereit. Das Netzwerk ist ausschließlich mittels der vom Hotel bereitgestellten Zugangsdaten zu nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Leistung nicht die Bereitstellung einer Firewall oder eines Programms zur Abwehr von schädlichen Computerprogrammen umfasst.
      • Gast ist jeder Nutzer des W-LAN-Netzwerkes, der entgeltlich oder unentgeltlich durch das Hotel beherbergt wird ohne Mitarbeiter zu sein oder die sonstigen Dienstleistungen des Hotels in Anspruch nimmt. Als Gast gilt auch, wer mit Billigung des Gastes dessen System verwendet.
      • Unter System des Gastes ist die Gesamtheit der vom Gast zur Nutzung der angebotenen Leistung verwendete Computerhard- und -software zu verstehen.
    • Sicherheit
      • Der Gast hat sicherzustellen, dass die von ihm während der Nutzung des W-LAN-Netzwerkes verwendete Software stets auf dem aktuellen Stand ist. Er ist verantwortlich dafür, dass sein System frei von Viren, Trojanern oder sonstigen schädlichen Computerprogrammen ist, die ihrerseits eine Schädigung des hoteleigenen W-LAN-Netzwerkes ermöglichen oder unbefugten Dritten den Zugriff auf das System des Gastes oder das hoteleigene W-LAN-Netzwerk erlauben. Der Gast soll zu diesem Zweck eine eigene Sicherheitssoftware auf seinem System installieren.
      • Den Zugang zu eigenen wichtigen oder persönlichen Daten muss der Gast eigenhändig durch Passwörter sichern, welche in regelmäßigen Abständen verändert werden sollten.
      • Am Ende der Nutzung des W-LAN-Netzwerkes muss der Gast sämtliche verwendete Browser schließen.
      • Unbekannte Dateien oder nicht angeforderte E-Mails unbekannter Versender sollen vom Gast nicht geöffnet werden.
    • Verhalten
      • Der Gast darf keine Webseiten anwählen, die strafrechtlich relevante Inhalte darstellen, insbesondere Seiten mit kinderpornographischen, gewaltverherrlichendem oder volksverhetzendem Inhalt, Seiten, die zu Straftaten anstiften oder geeignet sind Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.
      • Der Gast hat sicherzustellen, dass bei Inanspruchnahme des W-LAN-Netzwerkes keine Dateien heruntergeladen oder verbreitet werden, die fremde Urheberrechte verletzen. Insbesondere bei der Nutzung von Tauschbörsen hat der Gast Urheberrechte Dritter zu achten. In Zweifelsfällen sollte der Gast Abstand davon nehmen, derartige Dateien herunterzuladen oder zu verbreiten und sich weitergehende Informationen zu den Dateien einholen.
    • Rechtsanspruch
      • Der Gast hat keinen Anspruch auf die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.
    • Haftung
      • Das Hotel haftet nicht für Schäden am System des Gastes, die durch die Nutzung des W-LAN-Netzwerkes entstanden sind, insbesondere als Folge des Besuchs fremder Webseiten. Dies gilt nicht, wenn diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen.
      • Soweit infolge der Nichtbeachtung vorstehender Vorschriften, insbesondere § 3, das Hotel Ansprüchen Dritter ausgesetzt wird, ist das Hotel von derartigen Ansprüchen durch den Gast freizustellen.
    • Nutzungsausschluss
      • Bei einem Verstoß gegen vorstehende Regeln oder dem dringenden Verdacht eines Verstoßes ist das Hotel berechtigt, den Gast von der weiteren Nutzung des W-LAN-Netzwerkes auszuschließen oder diese einzuschränken.
    • Datenschutzbestimmung
      • Die Nutzung, Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt entsprechend der Vorgaben der jeweils gültigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  1. Schlussbestimmungen
    • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Klausel, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    • Erfüllungs- und Zahlungsort ist für alle beiderseitigen Verpflichtungen der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Schecks- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
    • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam sein oder nichtig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist.

Reservierung von Tischen im Restaurant ohne Hotelreservierung

  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Storchen Restaurant Hotel (im folgenden „Storchen“). Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt, dass seinen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen widersprochen wird. Sie werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

  1. Vertragsabschluss / Schriftform

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Storchen zustande. Die Firma Storchen bestätigt mündliche, fernmündliche oder schriftliche Reservierungen per Email. Sollte der Kunde keine Emailadresse angeben können oder wollen, so gilt der mündlich oder fernmündliche abgeschlossene Vertrag ohne schriftliche Bestätigung.

  1. Preise

Es gelten jeweils die Preise unseres allgemeinen Angebots. Alternative Angebote oder die dem Auftraggeber überlassene allgemeine Preisliste sowie ähnliche Dokumente sind unverbindlich.

  1. Zahlung

Für alle erbrachten Leistungen gilt: Es ist nur eine Zahlung direkt vor Ort bei Leistungserfüllung möglich; diese kann mittels Bargeld oder EC Karte, sowie via Visa Card, MasterCard oder American Express erfolgen.

Andere Zahlungsarten und auch das Ausstellen von Rechnungen sind nicht möglich bzw. bedürfen einer vorherigen Absprache und separaten Genehmigung.

  1. Änderung

Die letzte vom Kunden bis 48 Stunden vor Reservierungszeit angegebene Teilnehmerzahl gilt als verbindlich und ist Berechnungsgrundlage.

Eine Erhöhung der Personenzahl kann bis zu 24 Stunden vor Lieferung mitgeteilt werden. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % nach oben besteht für den Storchen die Möglichkeit der Ablehnung der Abweichung.

  1. Rücktritt / Kündigung / Stornierung bei gebuchten Tischen / Veranstaltungen

Die Bestellungen des Kunden werden durch die Reservierung verbindlich. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden unter und mit folgenden Bedingungen ein Rücktrittsrecht zu:

  1. Bei Stornierungen bis 48 Stunden vor dem Reservierungstag kann eine Reservierung für bis zu 4 Personen kostenfrei storniert werden. Danach wird ein pauschaler Betrag in Höhe von 40.- € p. P. in Rechnung gestellt.

Bei Reservierungen von 5 bis einschließlich 8 Personen kann eine kostenfreie schriftliche

Stornierung bis 3 Kalendertage vor dem Reservierungszeitpunkt erfolgen. Danach wird wie obig verfahren.

  1. Bei späteren Stornierungen bzw. entfällt sogar eine Stornierung des Kunden und es bleibt bei einem Nichterscheinen wird eine pauschale Gebühr von 80,00 € pro Person erhoben.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist der Storchen dazu berechtigt, ohne Entstehen einer Schadensersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Fristberechnung

Für die Berechnung der Rücktrittsfristen wird der Tag, auf den der Leistungsbeginn fällt, nicht mitgerechnet. Für die Einhaltung der jeweiligen Frist muss die Rücktrittserklärung spätestens um 12:00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei uns schriftlich, in Ausnahmefällen mündlich bzw. fernmündlich, eingegangen sein.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  1. Schlussbestimmungen
    • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Klausel, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Tischreservierung bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    • Erfüllungs- und Zahlungsort ist für alle beiderseitigen Verpflichtungen der Sitz des Storchen. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Schecks- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Storchen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
    • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Tischreservierung unwirksam sein oder nichtig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist.